Buchhaltung für Yogalehrer – das volle Programm mit lexoffice

Buchhaltung für Yogalehrer – machen oder machen lassen?

Eine grundsätzliche Entscheidung in der Selbstständigkeit ist die Frage, ob du dich selbst um deine Buchhaltung kümmerst oder ob du das einem Profi überlässt. Steuerberater erledigen nämlich nicht nur deine Steuererklärung, sie übernehmen gerne deine komplette Buchhaltung (schön, dass jemandem das Freude bereitet). Grundsätzlich gilt: Wenn du einen beruflichen Hintergrund hast, der dich dafür qualifiziert, kannst du deine Buchhaltung locker selbst erledigen. Oder du kannst dir das nötige Know-how dazu aneignen. Vor allem, wenn du nur wenig Yoga unterrichtest, ist ein Steuerberater für deine Buchhaltung vielleicht auch etwas überdosiert, denn der nimmt unverschämterweise Geld für seine Arbeit. Am Ende ist es mal wieder deine Entscheidung, aber du kannst dich jederzeit umentscheiden und auf professionelle Hilfe verzichten bzw. sie in Anspruch nehmen.

Wichtig: Professionelles Werkzeug für die Yogalehrer Buchhaltung

Hast du schon mal mit einem Wagenheber deine Autoreifen gewechselt? Und im Vergleich dazu gesehen, wie derselbe Vorgang beim Reifendealer auf der Hebebühne vonstatten geht? So ähnlich verhält es sich mit deiner Buchhaltung: Du kannst natürlich alles mit einer selbst gebauten Excel-Tabelle erfassen und verwalten. Oder du nutzt ein Buchhaltungsprogramm, dass dir die Arbeit erleichtert und das Ergebnis höchstwahrscheinlich besser macht. Am Markt gibt es wahrscheinlich mehr Buchhaltungsprogramme als Gottheiten im Hinduismus, und sie leisten alle eigentlich dasselbe. Ein paar grundsätzliche Kriterien sollte dein Tool aber erfüllen:

  • Die Belegerfassung sollte möglichst unkompliziert sein.
  • Du solltest Cloud- bzw. Browserbasiert arbeiten können, auch von unterwegs.
  • Das Programm sollte dir einen einfachen Überblick über deine Finanzen und eine stressfreie Steuererklärung bieten.
  • Es sollten möglichst geringe Anschaffungs-/Nutzungskosten anfallen.

Klare Empfehlung für die Yogalehrer Buchhaltung

Ein Buchhaltungstool, das all diese Kriterien für die Anwendung in Deutschland erfüllt, ist lexoffice. Es soll hier in erster Linie als Beispiel für Funktionen dienen, die viele andere Anbieter so oder so ähnlich auch im Programm haben:

1. Belegerfassung neu gedacht

Einscannen des Papierbelegs oder Upload eines PDFs mit automatischer Texterkennung im Programm. Das Scannen geht sogar von unterwegs mit der passenden Mobile-App.

2. Abschreibungen & Co.

Neben den Einnahmen und Ausgaben verwaltet das Tool deine Sachanlagen, also größere Investitionen wie zum Beispiel einen Laptop, und errechnet für dich die Abschreibungen dafür am Jahresende.

3. Jahresabschluss eingebaut

Mit deinem Buchhaltungsprogramm erstellst du bei regelmäßiger Belegerfassung in Nullkommanix deine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die du nicht zuletzt als Teil deiner Einkommensteuererklärung (Anlage EÜR) abgeben musst.

4. Umsatzsteuer leicht gemacht

Mit lexoffice kannst du (falls notwendig) deine Umsatzsteuervoranmeldung einfach und schnell erstellen. Berechne mit nur einem Klick deine Umsatzsteuer-Zahllast auf Basis der erfassten Belege und übermittle sie über das integrierte ELSTER-Modul an das zuständige Finanzamt.

5. Da, Da, DATEV?

Du sagst WTF?, dein Steuerberater sagt OMG! Zumindest, sofern er mit DATEV arbeitet (was die meisten Steuerberater tun). Denn du kannst deine in lexoffice erfassten Daten jederzeit über die so genannte DATEV-Schnittstelle (= anerkannter Standard) an deinen Steuerberater übermitteln. Das ist besonders spannend, wenn du einen Teil der Buchhaltung selbst erledigen und teilweise mit einem Steuerberater zusammenarbeiten willst.

6. Das geht aufs Geschäftskonto

Mit einem kompatiblen Geschäftskonto verbindest du Buchhaltung und Finanzen und sparst noch mehr Zeit. lexoffice greift dann auf dein Konto zu und gleicht automatisch Kontobewegungen mit deinen erfassten Belegen und erstellten Rechnungen ab.

Ihr müsst ja nicht gleich heiraten

Egal, welches Tool es am Ende wird: Bei der einmaligen Einrichtung deines Buchhaltungsprogramms solltest du alle nötigen Daten (Steuernummer, Kontodaten usw.) schon bereit haben. Ein Wechsel des Programms ist später natürlich immer möglich, allerdings erst zum Jahreswechsel wirklich sinnvoll.

lexoffice – Die automatische Online Finanzsoftware für die Yogalehrer Buchhaltung

  • Hohe Zeitersparnis bei Verwaltungsaufgaben
  • Mobiles Arbeiten per App, Smartphone, Tablet oder Notebook
  • Einfache Bedienung ohne Buchhaltungskenntnisse
  • GoBD-konform, rechtssicheres Arbeiten
  • Hoher Datenschutz und Datensicherung durch den Hersteller
  • Vom Marktführer Lexware mit jahrzehntelanger Erfahrung

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